{"id":1628,"date":"2020-10-01T08:23:30","date_gmt":"2020-10-01T06:23:30","guid":{"rendered":"https:\/\/stm-europe.com\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2020-10-05T18:43:52","modified_gmt":"2020-10-05T16:43:52","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stm-europe.com\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#e2e2e2;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start\" style=\"max-width:1248px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><header>\n<h1 class=\"\" style=\"font-size: 24px;\">Gesch\u00e4ftsbedingungen STM Europe GmbH<\/h1>\n<\/header>\n<p class=\"Default\"><strong>1. Allgemeine Bestimmung.\u00a0<\/strong>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Offerten und Vertr\u00e4ge zwischen der STM Europe GmbH, nachfolgend \u201eSTM\u201c genannt, und einem Vertragspartner, nachfolgend \u201eK\u00e4ufer\u201c genannt. Durch die Erteilung eines Auftrags durch den K\u00e4ufer an STM akzeptiert der K\u00e4ufer diese Gesch\u00e4ftsbedingungen, soweit seitens der Vertragsparteien nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgewichen wurde. Ein allgemeiner Verweis auf andere Gesch\u00e4ftsbedingungen in Schriftst\u00fccken des K\u00e4ufers gilt nicht als vereinbarte Abweichung von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>2. Angebote.\u00a0<\/strong>Alle Angebote sind freibleibend, soweit in dem Angebot keine Frist f\u00fcr die Annahme festgesetzt wurde. Dies gilt auch f\u00fcr die in unseren Preisverzeichnissen oder Preislisten aufgef\u00fchrten Preise und Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die zum Zeitpunkt des Kaufs bereitgestellten Gesch\u00e4ftsbedingungen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rohstoffpreisen, Lohnkosten und Transportkosten. Die Preise verstehen sich jeweils zuz\u00fcglich MWSt und anderer beh\u00f6rdlicher Abgaben. STM beh\u00e4lt sich das Recht vor, \u00c4nderungen bei den genannten Kosten verh\u00e4ltnisgleich an den K\u00e4ufer weiterzugeben. Mitteilungen und\/oder Zusagen, die von oder seitens STM abgegeben wurden, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von STM best\u00e4tigt wurden. Wenn die Annahme durch den K\u00e4ufer (gegebenenfalls bei untergeordneten Aspekten) von dem in der Offerte oder dem Angebot aufgef\u00fchrten Angebot abweicht, ist STM nicht daran gebunden. Ein kombinierter Kostenvoranschlag verpflichtet STM nicht zur Lieferung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>3. Vertrag.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">Ein Auftrag wird f\u00fcr STM erst zu dem Zeitpunkt verbindlich, wo STM den Auftrag schriftlich gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer best\u00e4tigt oder mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags begonnen hat. Zum Nachweis des Inhalts des Auftrags gelten die Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder die Verwaltungsunterlagen von STM, darunter die sich auf den Auftrag beziehende Rechnung, als vollst\u00e4ndige und korrekte Darstellung des Vertrags.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>4. Lieferfrist.\u00a0<\/strong>Seitens STM werden m\u00f6glichst genaue Angaben zur Lieferfrist gemacht. Diese angegebene Lieferfrist ist jedoch freibleibend. Eine angegebene Lieferfrist gilt nie als \u00e4u\u00dferste Frist. Ein Vertrag kann keinesfalls wegen \u00dcberschreitung einer angegebenen Lieferfrist storniert werden. Wenn der K\u00e4ufer diesen Vertrag aufgrund der \u00dcberschreitung einer angegebenen Lieferfrist doch stornieren m\u00f6chte, so hat der K\u00e4ufer STM mittels einer schriftlichen Mahnung eine angemessene Nachfrist zur Ausf\u00fchrung des Vertrags einzur\u00e4umen, mindestens jedoch 6 Wochen ab Mahnung. Eine \u00dcberschreitung der angegebenen Lieferfrist gilt nicht als Vertragsverletzung und gibt dem K\u00e4ufer keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz f\u00fcr seinerseits oder seitens Dritter erlittene Sch\u00e4den.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>5. Ausf\u00fchrung.\u00a0<\/strong>Die Erzeugnisse werden auf der Grundlage der von STM bereitgestellten Spezifikationen und Einsatzm\u00f6glichkeiten geliefert. Die von STM bereitgestellten Informationen und Empfehlungen tragen einen allgemeinen und hinweisenden Charakter und sind f\u00fcr STM nicht verbindlich. Der K\u00e4ufer ist jederzeit verpflichtet, die von STM angebotenen und gelieferten Erzeugnisse vor ihrer Nutzung auf Ad\u00e4quatheit und Gebrauchstauglichkeit hin zu pr\u00fcfen und\/oder zu testen und die Ergebnisse dessen schriftlich zu dokumentieren. Sch\u00e4den durch mangelnde Ad\u00e4quatheit oder Gebrauchstauglichkeit k\u00f6nnen STM nicht angelastet werden. Wenn der K\u00e4ufer diese Kontrolle nicht im Vorfeld ausf\u00fchrt, k\u00f6nnen STM die durch diese Erzeugnisse entstandenen Sch\u00e4den nicht angelastet werden. Die Mengen der vereinbarten Lieferungen k\u00f6nnen je Lieferung um 10% nach oben oder nach unten abweichen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Verpflichtungen von STM hat, und ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erw\u00e4chst.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>6. Lieferung.\u00a0<\/strong>Lieferungen erfolgen ab Werk von STM, wobei STM eine solche Verpackung der zu liefernden Erzeugnisse gew\u00e4hrleistet, dass diese unter normalen Transportbedingungen ihren Bestimmungsort in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand erreichen. Der K\u00e4ufer bestimmt die Art des Transports. Kosten f\u00fcr Versand, Eilversand, Postpaket und Transportversicherung sowie die Gefahr des Verlusts oder der Besch\u00e4digung entfallen stets auf den K\u00e4ufer. Wenn eine Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde, entfallen die Kosten sowie die Gefahr des Versands auf STM. Der K\u00e4ufer hat bez\u00fcglich der Ablieferung stets seine Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren, inklusive Unterzeichnung der dazugeh\u00f6rigen Empfangsbelege oder anderer Unterlagen. Bei Ablieferung \u00fcbergebene Frachtbriefe, Lieferscheine oder \u00e4hnliche Unterlagen gelten als Nachweis f\u00fcr die Mengen und Eigenschaften der Ware, es sei denn, dass der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich eventuelle Einw\u00e4nde diesbez\u00fcglich schriftlich mitgeteilt hat. In diesem Fall hat der K\u00e4ufer nicht das Recht, die Zahlung aufzuschieben. Wenn ohne Verschulden von STM nicht an der vereinbarten Lieferadresse abgeliefert werden kann, entfallen eventuelle Lagerkosten und\/oder zus\u00e4tzliche Frachtkosten auf den K\u00e4ufer. Bei Lieferung auf Abruf ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die Erzeugnisse innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Andernfalls ist STM, nach einfacher Mitteilung und ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist, berechtigt die verkaufte Ware dem K\u00e4ufer in Rechnung zu stellen und auf Kosten des K\u00e4ufers zu lagern.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>7. Entw\u00fcrfe, Formen und Werkzeuge.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">Soweit nicht schriftlich anderweitig vereinbart, bleiben alle im Rahmen des Vertrags gegebenenfalls von STM gefertigten Entw\u00fcrfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronischen) Datenbest\u00e4nde Eigentum von STM, unabh\u00e4ngig davon, ob sie dem K\u00e4ufer oder Dritten ausgeh\u00e4ndigt wurden. Der Selbstkostenpreis der von STM gefertigten Formen und Werkzeugen wird teilweise dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt; diese Kosten sind vom K\u00e4ufer bei Lieferung der ersten Erzeugnisse oder Muster dieser Formen zu begleichen. Formen bleiben stets Eigentum von STM, und STM ist berechtigt mit Hilfe dieser Formen gefertigte Erzeugnisse an Dritte zu liefern.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>8. R\u00fccklieferung.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">In Ausnahmef\u00e4llen kann bei falscher Bestellung eine R\u00fccklieferung gelieferter Erzeugnisse vereinbart werden; in diesem Fall erstattet STM dem K\u00e4ufer 80% des urspr\u00fcnglich in Rechnung gestellten Warenwerts. Dies gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr von STM gelieferte Neuware in der unge\u00f6ffneten Originalverpackung. Die im Zusammenhang mit der R\u00fccklieferung entstehenden Frachtkosten entfallen auf den K\u00e4ufer. Kundenspezifisch gefertigte Erzeugnisse sowie Erzeugnisse, die nicht zum Standard-Vorratsprogramm von STM geh\u00f6ren, werden nicht zur\u00fcckgenommen. Gutschriften f\u00fcr R\u00fccklieferungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit k\u00fcnftigen Rechnungen verrechnet.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>9. Zahlungsbedingung.\u00a0<\/strong>Die Bezahlung durch den K\u00e4ufer hat innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, netto und ohne Abzug von Kosten, zu erfolgen, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anderweitig vereinbart. Bei vollst\u00e4ndigem oder teilweisem Leistungsverzug gilt der K\u00e4ufer von Rechts wegen ausdr\u00fccklich als s\u00e4umig, ohne dass diesbez\u00fcglich eine n\u00e4here Inverzugsetzung erforderlich ist. STM hat dann ab einem Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist das Recht, Zinsen in H\u00f6he von monatlich 1,5% des f\u00e4lligen Betrags in Rechnung zu stellen, zu rechnen ab dem F\u00e4lligkeitsdatum des zahlbaren Betrags. Wenn zwei Monate nach Ablauf der Zahlungsfrist der zahlbare Betrag nicht oder nicht vollst\u00e4ndig bei STM eingegangen ist, so ist STM berechtigt, die au\u00dfergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Beitreibung einzuleiten, wobei alle Inkasso- und Gerichtskosten auf den K\u00e4ufer entfallen, ohne dass die diesbez\u00fcgliche Zustimmung des K\u00e4ufers erforderlich ist. Es ist dem K\u00e4ufer nicht gestattet, Zahlungen mit eventuellen Lieferungen oder Leistungen an STM zu verrechnen. Wenn der K\u00e4ufer aus irgendeinem Grunde nicht mehr \u00fcber sein eigenes Betriebskapital verf\u00fcgen kann, ist STM berechtigt, unverz\u00fcglich und ohne gerichtliche Intervention alle laufenden Vertr\u00e4ge zu stornieren sowie vollst\u00e4ndig den nachfolgend beschriebenen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, unbeschadet des Rechts auf eventuellen Schadenersatz. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes finden entsprechende Anwendung, wenn die darin beschriebenen Umst\u00e4nde bereits bei Abschluss des Vertrags vorlagen, ohne dass STM diesbez\u00fcglich ausdr\u00fccklich vom K\u00e4ufer unterrichtet wurde.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>10. Eigentumsvorbehalt.\u00a0<\/strong>Die gelieferte Ware bleibt vollst\u00e4ndig Eigentum von STM, bis alle aktuellen und k\u00fcnftigen Forderungen, einschlie\u00dflich Zins- und Inkassokosten, vollst\u00e4ndig vom K\u00e4ufer an STM beglichen wurden. Es ist dem K\u00e4ufer nicht gestattet, seitens STM verkaufte Ware vor ihrer vollst\u00e4ndigen Bezahlung vollst\u00e4ndig oder teilweise wohl wissentlich als Eigentum oder Sicherheit zu \u00fcbertragen. Die Be- und Verarbeitung der von STM gelieferten Ware hat unter den genannten Umst\u00e4nden keinen Einfluss darauf, und der K\u00e4ufer wird somit die bearbeitete Ware, beziehungsweise die daraus oder damit erworbenen neuen Gegenst\u00e4nde, bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung als Eigentum von STM verwahren.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>11. Reklamation.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die gelieferten Erzeugnisse unverz\u00fcglich nach Ablieferung, auf jeden Fall jedoch baldm\u00f6glichst, auf Quantit\u00e4t und Qualit\u00e4t hin zu \u00fcberpr\u00fcfen bzw. \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Eventuelle M\u00e4ngel sind STM innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Nicht sichtbare M\u00e4ngel sind STM innerhalb von 3 Wochen nach Feststellung, jedoch sp\u00e4testens 2 Monate nach Lieferung schriftlich zu melden. Wenn M\u00e4ngel im Sinne des Obigen nicht fristgerecht reklamiert werden, bleibt der K\u00e4ufer zur Abnahme und Bezahlung der gelieferten Erzeugnisse verpflichtet. Die R\u00fccksendung mangelhafter Erzeugnisse durch den K\u00e4ufer kann ausschlie\u00dflich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von STM und auf die von STM festgesetzte Weise erfolgen.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>12. Garantie und Reklamation.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">STM garantiert, dass die zu liefernden Erzeugnisse den \u00fcblichen Anforderungen und Normen, die daran gestellt werden k\u00f6nnen, entsprechen und frei von M\u00e4ngeln sind. Diese Garantie gilt f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Monaten ab Lieferung der Erzeugnisse. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgem\u00e4\u00dfer oder zweckentfremdeter Nutzung entstanden ist, oder wenn der K\u00e4ufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von STM \u00c4nderungen am Erzeugnis vorgenommen haben oder vorzunehmen versucht haben, oder wenn der K\u00e4ufer seine Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber STM nicht fristgerecht erf\u00fcllt oder erf\u00fcllt hat. Die Garantie gilt jedoch wieder nach Eingang der vollst\u00e4ndigen Zahlung bei STM.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>13. Haftung.<\/strong><\/p>\n<p class=\"Default\">STM haftet ausschlie\u00dflich f\u00fcr die seitens des K\u00e4ufers erlittenen Sch\u00e4den, die eine direkte und ausschlie\u00dfliche Folge einer anrechenbaren Verfehlung von STM sind, in dem Sinne, dass f\u00fcr eine Verg\u00fctung nur solche Sch\u00e4den in Betracht kommen, gegen die STM versichert ist beziehungsweise in Anbetracht der branchen\u00fcblichen Umst\u00e4nde versichert h\u00e4tte sein m\u00fcssen. Nicht verg\u00fctungsf\u00e4hig sind betriebliche Sch\u00e4den (Betriebsst\u00f6rungen, Liegegelder und andere Unkosten, Gewinneinbu\u00dfen und dergleichen), unabh\u00e4ngig von der Ursache ihrer Entstehung. Der K\u00e4ufer hat sich auf Wunsch gegen diese Sch\u00e4den zu versichern. Der seitens STM zahlbare Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich in jedem Fall stets auf den Rechnungsbetrag der seitens STM gelieferten Ware und\/oder der erbrachten Dienstleistungen, einschlie\u00dflich Beratung, auf die der Anspruch des K\u00e4ufers sich bezieht. Der K\u00e4ufer wird STM gegen\u00fcber allen Anspr\u00fcchen von Dritten im Hinblick auf Schadenersatz gegen STM bez\u00fcglich der Nutzung der STM vom K\u00e4ufer zugesandten und\/oder zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen und\/oder anderen Sachen beziehungsweise Daten freistellen und haftet f\u00fcr alle daraus erwachsenden Kosten.<\/p>\n<p class=\"Default\"><strong>14. \u00c4nderung der Verkaufsbedingungen.\u00a0<\/strong>STM ist berechtigt, diese Verkaufsbedingungen ohne vorherige Mitteilung zu \u00e4ndern. Soweit nicht anders vereinbart, gelten f\u00fcr die bereits erteilten Auftr\u00e4ge die Gesch\u00e4ftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Best\u00e4tigung der entsprechenden Orders durch STM galten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>15. Rechts- und Gerichtsstands.\u00a0<\/strong>Auf diese Allgemeinen Lieferbedingungen sowie alle diesen unterliegenden Vertr\u00e4ge und Verpflichtungen findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Osnabr\u00fcck<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 20px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 1.92%;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 1.92%;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;order : 0;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;order : 0;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}<\/style><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 0px;margin-top : 50px;padding-right : 0px;padding-bottom : 0px;margin-bottom : 0px;padding-left : 0px;}<\/style><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1628","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.7 - 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